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Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die '''Pferdeleibesfruchtversicherung''' mit einer finanziellen Entschädigung ein. | Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die '''Pferdeleibesfruchtversicherung''' mit einer finanziellen Entschädigung ein. | ||
Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. | Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. | ||
*'''Zeitpunkt des Versicherungsbeginns''' | *'''Zeitpunkt des Versicherungsbeginns''' |