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* '''Gesetzliche Bestimmungen'''<br /> | * '''Gesetzliche Bestimmungen'''<br /> | ||
:Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. '''Die Reisenden sind | :Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. '''Die Reisenden sind gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern'''. | ||
* '''Wer ist betroffen'''<br /> | * '''Wer ist betroffen'''<br /> | ||
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* '''Reisesicherungsschein'''<br /> | * '''Reisesicherungsschein'''<br /> | ||
Der Verein muss den Reiseteilnehmern bei der Zahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein aushändigen um das Insolvenzrisiko abzusichern.<br /> | :Der Verein muss den Reiseteilnehmern bei der Zahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein aushändigen um das Insolvenzrisiko abzusichern.<br /> | ||