45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
:Als Gefahrgut werden Stoffe bezeichnet, die besondere Anforderungen an die Verpackung, Lagerung und den Transport stellen. Hierzu stellen Stoffe, mit nachfolgenden Eigenschaften: | :Als Gefahrgut werden Stoffe bezeichnet, die besondere Anforderungen an die Verpackung, Lagerung und den Transport stellen. Hierzu stellen Stoffe, mit nachfolgenden Eigenschaften: | ||
:entzündbar | |||
:selbstentzündlich | |||
:explosionsgefährlich | |||
:unter Druck befindlich | |||
:giftig | |||
:ätzend | |||
:fäulnisfähig | |||
:übelriechend | |||
Diese Gefahrgüter werden numerisch in Gefahrgutklassen eingeordnet. | :Diese Gefahrgüter werden numerisch in Gefahrgutklassen eingeordnet. | ||