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Transportversicherung, Gefahrgut: Unterschied zwischen den Versionen

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:Als Gefahrgut werden Stoffe bezeichnet, die besondere Anforderungen an die Verpackung, Lagerung und den Transport stellen. Hierzu stellen Stoffe, mit nachfolgenden Eigenschaften:
:Als Gefahrgut werden Stoffe bezeichnet, die besondere Anforderungen an die Verpackung, Lagerung und den Transport stellen. Hierzu stellen Stoffe, mit nachfolgenden Eigenschaften:


:entzündbar
:entzündbar,
:selbstentzündlich
:selbstentzündlich,
:explosionsgefährlich
:explosionsgefährlich,
:unter Druck befindlich
:unter Druck befindlich,
:giftig
:giftig,
:ätzend
:ätzend,
:fäulnisfähig
:fäulnisfähig,
:übelriechend
:übelriechend.


:Diese Gefahrgüter werden numerisch in Gefahrgutklassen eingeordnet.
:Diese Gefahrgüter werden numerisch in Gefahrgutklassen eingeordnet.
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Somit handelt es sich um Gefahrgut, wenn Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände aufgrund der Beschaffenheit oder Inhalts beim Transport gefährlich sind, wie z.B.
Somit handelt es sich um Gefahrgut, wenn Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände aufgrund der Beschaffenheit oder Inhalts beim Transport gefährlich sind, wie z.B.


:Für die Gesundheit und das Leben von Menschen und Tieren und anderen Sachen
:für die Gesundheit und das Leben von Menschen und Tieren und anderen Sachen,
:Für die öffentliche Ordnung und Sicherheit
:für die öffentliche Ordnung und Sicherheit,
:Für die Allgemeinheit und Güter der Allgemeinheit
:für die Allgemeinheit und Güter der Allgemeinheit,
:Die aufgrund des Transports eine Gefahr darstellen können
:die aufgrund des Transports eine Gefahr darstellen können.




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:Diese sind u.a.:
:Diese sind u.a.:


:Verpackungsvorschriften
:Verpackungsvorschriften,
:Kennzeichnungsvorschriften
:Kennzeichnungsvorschriften,
:ADR-Bescheinigung
:ADR-Bescheinigung.




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