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Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht. | |||
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Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005''' | |||
Heiko hat seine Versicherung bereits 2004 abgeschlossen. Erfüllt er folgende Voraussetzungen, muss er auf die Erträge keine Steuern zahlen: | |||
der Vertrag läuft über mindestens zwölf Jahre | |||
er als Versicherter hat mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt | |||
im Vertrag ist eine Todesfallsumme vereinbart, die mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht | |||
Sind all diese Bedingungen erfüllt, bleiben die Erträge aus seiner Lebensversicherung steuerfrei. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer. | |||
Vertragsabschluss ab 2005 | |||
Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005 | |||
. Deshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn | |||
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist | |||
und die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird (für Neuverträge ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres). | |||
Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen. | |||
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