2.590
Bearbeitungen
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | ||
Siehe auch: [[Abgeltungssteuer]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Abgeltungssteuer]]<br /> | ||