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die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | ||
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | ||
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die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | ||
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | ||