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Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer | Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer | ||
Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer. | Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer. Diese Steuer wird auch als Quellensteuer bezeichnet, da sie direkt 8von der Quelle) vom Kreditinstitut ocder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt wird. | ||