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Das Bauspardarlehen ist zweckgebunden, das heißt, es muss für den Immobilenkauf, -bau oder Renovierungsmaßnahmen (selbst genutzter Objekte)eingesetzt werden. Ein '''Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung''' gegenüber der Bausparkasse ist erforderlich. | Das Bauspardarlehen ist zweckgebunden, das heißt, es muss für den Immobilenkauf, -bau oder Renovierungsmaßnahmen (selbst genutzter Objekte)eingesetzt werden. Ein '''Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung''' gegenüber der Bausparkasse ist erforderlich. | ||
Schlagwort: | Schlagwort: Bausparen, Zuteilung, Mindestansparsumme, Mindestlaufzeit, Bewertungszahl | ||