45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
Der Versicherungsnehmer hat bei '''Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen'''. Bei allen '''anderen Verträgen''' beträgt diese Frist '''zwei Wochen'''<br /> | Der Versicherungsnehmer hat bei '''Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen'''. Bei allen '''anderen Verträgen''' beträgt diese Frist '''zwei Wochen'''<br /> | ||
⚠️ Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | ⚠️ Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> |