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*'''Vertragskündigung nach einem Schadenfall'''<br> | *'''Vertragskündigung nach einem Schadenfall'''<br> | ||
Für den Versicherungsnehmer | Für den Versicherungsnehmer | ||
Abschnitt B § 15 VGB 2010 sieht ein Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls vor. Das besondere Kündigungsrecht muss binnen eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen. | :Abschnitt B § 15 VGB 2010 sieht ein Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls vor. Das besondere Kündigungsrecht muss binnen eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen. | ||
*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br /> | *'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br /> | ||
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | *'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> |