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:In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. | :In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. | ||
:Abschnitt B § 15 VGB 2010 | :Abschnitt B § 15 VGB 2010 | ||
*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br /> | *'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br /> | ||
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | *'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> |