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*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | *'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | ||
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele für den Wegfall des versicherten Risikos sind die Verschrottung des versicherten Fahrzeuges oder der Abriss des versicherten Gebäudes. | |||
*'''Doppelversicherung '''<br /> | *'''Doppelversicherung '''<br /> | ||
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:Ein eventueller Prämiennachlaß aufgrund einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit – Dauerrabatt - kann unter Umständen der Versicherer vom Versicherungsnehmer zurückfordern. | :Ein eventueller Prämiennachlaß aufgrund einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit – Dauerrabatt - kann unter Umständen der Versicherer vom Versicherungsnehmer zurückfordern. | ||
* '''Wegfall des versicherten Risikos''' | * '''Wegfall des versicherten Risikos''' | ||
* '''Doppelversicherung''' | * '''Doppelversicherung''' |