45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 40: | Zeile 40: | ||
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | *'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | ||
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele: Tod des Tieres, Verschrottung des | :Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele: Tod des versicherten Tieres, Verschrottung des Kfz, Gebäudeabriss usw. | ||
*'''Doppelversicherung '''<br /> | *'''Doppelversicherung '''<br /> |