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* | *'''Formvorschriften der Kündigung, Text- oder Schriftform''' | ||
:Das Kündigungsschreiben in „Textform“ reicht aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform vorschreiben und die Unterschrift vom Versicherungsnehmers erfordern. '''Der entscheidende Unterschied zwischen Schriftform und Textform besteht darin, dass bei der Schriftform eine Unterschrift erforderlich ist, bei der Textform nicht.''' | :Das Kündigungsschreiben in „Textform“ reicht aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform vorschreiben und die Unterschrift vom Versicherungsnehmers erfordern. '''Der entscheidende Unterschied zwischen Schriftform und Textform besteht darin, dass bei der Schriftform eine Unterschrift erforderlich ist, bei der Textform nicht.''' |