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*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br /> | *'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br /> | ||
:Wird eine versicherte Sache | :Wird eine versicherte Sache verkauft, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Versicherungsvertrag. Dies trifft bei der Immobilienveräußerung zu. Der neue Eigentümer kann zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb von einem Monat, nach dem Immobilienerwerb, ausgeübt werden. Hatte der Erwerber keine Kenntnis über das bestehen des Versicherungsvertrages, so bleibt das Kündigungsrecht des Erwerbers bis zum Ende des Monats bestehen, bis dieser über das bestehen des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt hat. | ||
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> | *'''Entfall des versicherten Risikos'''<br> |