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:Verträge mit unbestimmter Laufzeit (Verträge die sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängern) können zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. I.d.R. ist dies der 31.12. des Jahres. Ein eventueller Beitragsrabatt aufgrund einer vereinbarten längeren Vertragslaufzeit kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer ggf. zurückfordern. | :Verträge mit unbestimmter Laufzeit (Verträge die sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängern) können zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. I.d.R. ist dies der 31.12. des Jahres. Ein eventueller Beitragsrabatt aufgrund einer vereinbarten längeren Vertragslaufzeit kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer ggf. zurückfordern. | ||