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*<big>'''Weitere Hinweise'''</big> | *<big>'''Weitere Hinweise'''</big> | ||
:Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen. | |||
:Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren. | |||