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:Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen. | :Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen. | ||
:Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren. | :Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren. | ||
:Achten Sie darauf, dass bei etlichen Versicherungsarten ggf. wieder Wartezeiten gelten. | |||