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Krankenversicherung private, Antragsablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden.
Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden.


Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.
Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.<br />
 


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