2.590
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Antragsablehnung<br /> Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die A…“) |
|||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden. | Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muß vom Versicherer nicht begründet werden. | ||
Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat. | Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.<br /> | ||
Schlagwort:<br /> | Schlagwort:<br /> |