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Schadenminderungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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{| class="wikitable"
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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'''Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird''', d.h. Er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen.
'''Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird''', d.h. Er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen.
Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.<br />
Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.<br />
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'''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]  <br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]  <br />




  [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                          [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                          [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  
 
 
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