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Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Eigenbewegungsschaden'''</big><br>


Nach den allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherungen liegt dann ein Unfall vor, „wenn die versicherte Person durch ein '''plötzlich''' '''von außen''' auf den Körper wirkendes Ereignis '''unfreiwillig''' eine Gesundheitsschädigung erleidet“.<br />
Nach den allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherungen liegt dann ein Unfall vor, „wenn die versicherte Person durch ein '''plötzlich''' '''von außen''' auf den Körper wirkendes Ereignis '''unfreiwillig''' eine Gesundheitsschädigung erleidet“.<br />
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