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:Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot. | :Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot. | ||
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