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:'''Ab dem Jahr 2023 gilt für Berufsbetreuer''' die Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Mindestschutz für jeden Versicherungsfall beträgt 250.000 EURO, bei einer vier-fach Maximierung. Somit steht eine Jahresgesamtversicherungsumme von 1 Million zur Verfügung. | :'''Ab dem Jahr 2023 gilt für Berufsbetreuer''' die Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Mindestschutz für jeden Versicherungsfall beträgt 250.000 EURO, bei einer vier-fach Maximierung. Somit steht eine Jahresgesamtversicherungsumme von 1 Million zur Verfügung. | ||