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:Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; '''ein Verschulden des Täters gegenüber des zu Beaufsichtigenden, ist nicht erforderlich.''' | :Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; '''ein Verschulden des Täters gegenüber des zu Beaufsichtigenden, ist nicht erforderlich.''' | ||
* Eine '''vertragliche Aufsichtspflicht''' haben und stehen in gleicher Verantwortung: | |||
: Kindermädchen,<br /> | |||
: Privatschul-/Privatkitapersonal,<br /> | |||
: Heim-/Krankenhauspersonal,<br /> | |||
: Ferienlagerpersonal,<br /> | |||
: nicht abschließend.<br /> | |||
* Eine '''zeitweise Übertragung der Aufsichtspflicht ist möglich''' | * Eine '''zeitweise Übertragung der Aufsichtspflicht ist möglich''' | ||
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: Lehrer oder Ausbilder,<br /> | : Lehrer oder Ausbilder,<br /> | ||
: Babysitter,<br /> | : Babysitter,<br /> | ||
: nicht abschließend<br /> | : nicht abschließend.<br /> | ||
* Siehe '''§ 832 BGB.''' - Haftung des Aufsichtspflichtigen kraft Gesetzes<br /> | * Siehe '''§ 832 BGB.''' - Haftung des Aufsichtspflichtigen kraft Gesetzes<br /> | ||
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'''Siehe auch | '''Siehe auch'''<br /> | ||
[[Aufsichtspflichtverletzung]] <br /> | [[Aufsichtspflichtverletzung]] <br /> | ||
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] > [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] > [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | ||