2.590
Bearbeitungen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. | Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. | ||
Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen. | Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen. Ausnahmen sind die Berufshaftpflichtversicherungen hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund.<br /> | ||