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Der Versicherungsnehmer hat für medizinische notwendige stationäre Heilbehandlung '''die freie Wahl unter allen Krankenhäusern''', die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. <br /> | Der Versicherungsnehmer hat für medizinische notwendige stationäre Heilbehandlung '''die freie Wahl unter allen Krankenhäusern''', die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. <br /> | ||
Der Kassenpatient hat | Der Kassenpatient hat i.d.R. kein freie Krankenhauswahlrecht. | ||
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, freie Arztwahl]]<br /> | Siehe auch: [[Krankenversicherung private, freie Arztwahl]]<br /> |