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* '''Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen'''<br /> | * '''Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen'''<br /> | ||
In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung. | :In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung. | ||
Bei '''Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio.''' Euro und bei '''Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro'''.<br /> | Bei '''Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio.''' Euro und bei '''Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro'''.<br /> | ||
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* '''Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar'''<br /> | * '''Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar'''<br /> | ||
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von '''50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich.''' Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht. | :Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von '''50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich.''' Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht. | ||