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:In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung. | :In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung. | ||
Bei '''Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio.''' Euro und bei '''Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro'''.<br /> | :Bei '''Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio.''' Euro und bei '''Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro'''.<br /> | ||