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Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung | |||
Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck | |||
* abhandenkommt | |||
* zerstört | |||
* oder beschädigt | |||
wird. Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von | |||
* verlieren | |||
* liegenlassen | |||
* oder hängenlassen des Reisegepäcks. | |||
Unter den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung fallen nicht | |||
* Bargeld | |||
* Kreditkarten | |||
* Wertpapiere | |||
* Schecks | |||
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten: | |||
* Verlust | |||
* Beschädigung | |||
* Zerstörung | |||
* Einbruchdiebstahl | |||
* mörderische Erpressung | |||
* Unfälle durch Transportmittel | |||
* Unfälle des Versicherten | |||
* höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag | |||
* verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort | |||
* Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe | |||
* Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks | |||
Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind meist ausgeschlossen; | |||
* Abnutzung | |||
* Verschleiß | |||
* unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer | |||
* Kriegsereignisse | |||
* Eingriffe durch offizielle Stellen | |||
XYZ | |||
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