Rentenversicherung private, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen
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| Die private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht staatlich gefördert. Im Gegensatz hierzu steht die sog. Riester-Rente und Rürup-Rente, die in der Ansparphase staatlich gefördert werden. | | Die private Rentenversicherung erfährt während der Ansparphase keine staatlich Förderung. |
| | Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des erwirtschafteten Ertragsanteils. |
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| Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des Ertragsanteils des Rentenversicherungsvertrages.
| | Folgend eine Darstellung zur Berechnung des Ertragsanteils. |
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| Nachfolgend eine Beispieltabelle der Ertragsanteilbesteuerung einer lebenslangen Leibrentenversicherung. Die Tabelle dient nur als exemplarische Darstellung. Die genaue Steuerbetrachtung und Berechnung kann nur ein Steuerberater vornehmen.
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