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Die private Rentenversicherung erfährt während der Ansparphase keine staatlich Förderung. | Die private Rentenversicherung erfährt während der Ansparphase keine staatlich Förderung. | ||
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des erwirtschafteten Ertragsanteils. | Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des erwirtschafteten Ertragsanteils. | ||
Der Ertragsanteil stellt nicht die Höhe der Steuerlast dar, sondern gibt an, welcher Anteil der Rente besteuert wird. | |||
Folgend eine Darstellung zur Berechnung des Ertragsanteils. | Folgend eine Darstellung zur Berechnung des Ertragsanteils. | ||
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'''Beispielrechnung zur Erläuterung:'''<br /> | |||
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Beispielrechnung zur Erläuterung:'''<br /> | |||
Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro. | Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro. |