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Krankenversicherung private, Basistarif: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Es besteht Annahmezwang. Einschränkungen und Risikozuschläge gibt es nicht. Der Beitrag des Basistarifs darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen'''. Die Kostenerstattung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte. Hier ist maximal der 1,8 fache Satz der GOÄ vereinbart. Die Mindestlaufzeit des Basistarifvertrags gilt für 18 Monate. Ist diese Zeit abgelaufen kann der Versicherte wieder in einen Volltarif oder in den Basistarif eines anderen privaten Krankenversicherers wechseln.<br />
'''Es besteht Annahmezwang. Einschränkungen und Risikozuschläge gibt es nicht. Der Beitrag des Basistarifs darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen'''. Die Kostenerstattung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte. Hier ist maximal der 1,8 fache Satz der GOÄ vereinbart. Die Mindestlaufzeit des Basistarifvertrags gilt für 18 Monate. Ist diese Zeit abgelaufen kann der Versicherte wieder in einen Volltarif oder in den Basistarif eines anderen privaten Krankenversicherers wechseln.<br />


Seit dem Jahr 2010 sind die  Beiträge zum Basistarif als Sonderausgaben voll abzugsfähig.<br />
Seit dem Jahr 2010 sind die  Beiträge zum Basistarif als Sonderausgaben voll abzugsfähig. Bei Hilfsbedürftigkeit besteht die Möglichkeit den Beitrag für den Basistarif zu ermäßigen.<br />
 
Bei Hilfsbedürftigkeit besteht die Möglichkeit den Beitrag für den Basistarif zu ermäßigen.<br />




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