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* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | * Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | ||
Stimmt, aber nur bedingt. Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € XXX , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch Durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen ebenfalls reduziert werden. | Stimmt, aber nur bedingt. Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € XXX , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch Durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen ebenfalls reduziert werden. | ||
Selbstständige | Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis. Liegt der Verdienst unterhalb der Jahresverdienstgrenze von XXX tritt Versicherungspflicht ein. | ||
Oder: Sie sind verheiratet, geben ihre Selbstständigkeit auf und können somit in die Familienversicherung des Ehepartners eintreten. | |||
Notfalls können Sie sich arbeitslos melden oder im europäischen Ausland versicherungspflichtig werden. | Notfalls können Sie sich arbeitslos melden oder im europäischen Ausland versicherungspflichtig werden. |