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Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden. | Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden. | ||
Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein. | Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein. | ||
Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner. | Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner. | ||