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Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst | Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst | ||
unterhalb der Jahresverdienstgrenze von XXX tritt Versicherungspflicht ein.<br /> | unterhalb der Jahresverdienstgrenze von XXX tritt Versicherungspflicht ein.<br /> | ||
Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden. | Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden.<br /> | ||
Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein. | |||
Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein.<br /> | |||
Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner. | Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner. | ||