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'''Sachverhalt:''' Die VN erhielt für eine bestehende Krankentagegeldversicherung, die im Rahmen einer Vollkostenversicherung bestand, die Ankündigung einer Beitragserhöhung vom Versicherer. Daraufhin kündigte die VN den Gesamtvertrag. Der Versicherer bestätigte jedoch nur die Kündigung/Beendigung der Krankentagegeldversicherung. Es kam zum Rechtsstreit. | '''Sachverhalt:''' Die VN erhielt für eine bestehende Krankentagegeldversicherung, die im Rahmen einer Vollkostenversicherung bestand, die Ankündigung einer Beitragserhöhung vom Versicherer. Daraufhin kündigte die VN den Gesamtvertrag. Der Versicherer bestätigte jedoch nur die Kündigung/Beendigung der Krankentagegeldversicherung. Es kam zum Rechtsstreit. | ||
OLG Entscheid: Die Versicherungsnehmerin bekam Recht. | OLG Entscheid: Die Versicherungsnehmerin bekam Recht. | ||
Begründung: '''Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen. | Begründung: | ||
'''OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13 | '''Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen. '''<br /> | ||
OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13 | |||
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