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Krankenversicherung private, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13
OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13


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=== Laseroperation - Lasik OP-Kosten, Behandlung durch juristische Person (Augenzentrum)===  
2. eintrag
 
'''Sachverhalt''': Der Klägerin wurde die Kostenübernahme von ca. 4.900 Euro einer Lasik-OP durch die PKV abgelehnt. Es wurde dahin argumentiert, dass eine Brille ausreichend sei. U.a. wurde auch darauf verwiesen, dass die Behandlung durch eine juristische Person, ein Augenzentrum, durchgeführt wurde.
'''LG Entscheid:''' Der Versicherer wurde zur Zahlung verurteilt.
Begründung: Kurzsichtigkeit ist nach den MB/KK eine Krankheit, deren Lasik OP Kosten durch die Private Krankenversicherung erstattungsfähig sind. Die "Nachrangigkeit" der Lasik-Operation gegenüber der Verwendung von Brillen oder Kontaktlinsen ist nicht gegeben. Um einen niedergelassenen Arzt i.S.v. § 4 Abs. 2 MBKK 94 handelt es sich auch dann, wenn dieser im Rahmen der Behandlung und Vertragsabwicklung mit einer juristischen Person zusammengearbeitet hat; maßgeblich ist, dass der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und dem Patienten geschlossen worden ist.  
LG Dortmund - 05-10-2006 - Az 2 S 17/05
Krankenversicherung
 
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3. eintrag
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