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'''Begründung:''' Die Ausführungen der MB/KK sind wegen Intransparenz unwirksam. Für den VN ist es nicht erkenntlich, welcher Anspruch ihm zusteht.<br /> | '''Begründung:''' Die Ausführungen der MB/KK sind wegen Intransparenz unwirksam. Für den VN ist es nicht erkenntlich, welcher Anspruch ihm zusteht.<br /> | ||
LG Dortmund - 18-11-2010 - 2 S 39/10 | |||
=== Beitragsrückerstattung und Rechnungen als aussergewöhnliche Belastungen angesetzt=== | === Beitragsrückerstattung und Rechnungen als aussergewöhnliche Belastungen angesetzt=== |