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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin kein Erfolg gebracht hat. | Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin kein Erfolg gebracht hat. | ||
❗️Wichtig: Immer vor Behandlungsbeginn die Zusage des Versicherers einholen. | |||