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Die meisten Immobilienkäufe sind kreditfinanziert. Durch die Eintragung einer Grundschuld in der dritten Abteilung des Grundbuches sichern sich die Kreditgeber (Banken, Bauspaerkassen...) gegen Verluste ab. Bei mehreren Kreditgebern muss eine Reihenfolge der Eintragung festgelegt werden. Sollte der Kunde die Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr leisten können, wird die Immobilie (zwangs-)versteigert. Aus dem Versteigerungserlös erhält zunächst der Gläubiger, der an '''erster Rangstelle im Grundbuch''' steht, '''das vergebene Darlehen zurück'''. Erst wenn die Ansprüche des erstrangig abgesicherten Kreditgebers zu 100 Prozent erfüllt sind, erhalten auch die anderen Gläubiger in der Reihenfolge der Grundbucheintragung ihr verliehenes Geld. | Die meisten Immobilienkäufe sind kreditfinanziert. Durch die Eintragung einer Grundschuld in der dritten Abteilung des Grundbuches sichern sich die Kreditgeber (Banken, Bauspaerkassen...) gegen Verluste ab. Bei mehreren Kreditgebern muss eine Reihenfolge der Eintragung festgelegt werden. Sollte der Kunde die Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr leisten können, wird die Immobilie (zwangs-)versteigert. Aus dem Versteigerungserlös erhält zunächst der Gläubiger, der an '''erster Rangstelle im Grundbuch''' steht, '''das vergebene Darlehen zurück'''. Erst wenn die Ansprüche des erstrangig abgesicherten Kreditgebers zu 100 Prozent erfüllt sind, erhalten auch die anderen Gläubiger in der Reihenfolge der Grundbucheintragung ihr verliehenes Geld. | ||
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Schlagwort: | Schlagwort: erstrangige Darlehen, Grundschuld | ||
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