45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht f…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. | {{Variable}} | ||
Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.''' | |||
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt. | Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt. | ||
Für das Jahr | Für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz {{#var:2.5}}14,6 % . | ||
Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von''' | Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}}%.<br /> | ||
Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br /> | Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br /> |