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Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.'''
Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.'''
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt.
  Für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz {{#var:2.5}}14,6 % .  
  Für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz {{#var:2.5}}14,6 % .  
  Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}} 14,0 %.<br />
  Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}} 14,0 %.<br />
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