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Die vorsätzliche Schadenverursachung ist bei nahezu allen Versicherungsparten von der Leistung ausgeschlossen. Ausnahme: D&O Versicherung, Managerhaftpflichtversicherung, hier ist der bedingte Vorsatz ggf. mit versicherbar. | Die vorsätzliche Schadenverursachung ist bei nahezu allen Versicherungsparten von der Leistung ausgeschlossen. '''Ausnahme: D&O Versicherung, Managerhaftpflichtversicherung''', hier ist der bedingte Vorsatz ggf. mit versicherbar. '''Diese Deckung bieten nur einige wenige Versicherer.''' | ||