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Außergewöhnliche Belastung / zumutbare Belastung: Unterschied zwischen den Versionen

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Außergewöhnliche Belastung / Zumutbare Belastung § 33 Einkommenssteuergesetz<br />


 
Zu den außergewöhnlichen Belastungen gem. § 33 Einkommenssteuergesetz zählen Krankheitskosten, Hilfsmittel wie die Brille, der Rollstuhl, das Hörgerät und auch die Zahnprothese.
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen Krankheitskosten, Hilfsmittel wie die Brille, der Rollstuhl, das Hörgerät und auch die Zahnprothese.
Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt.  
Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt.  


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