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Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und dann auch nicht für alle Tarifangebote. | Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und dann auch nicht für alle Tarifangebote. | ||
Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer | Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft. | ||
Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel | Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel | ||
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