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Haftpflichtgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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* bei '''Körperverletzung und Tötung'''  liegt die Höchstgrenze  für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem<br />
* bei '''Körperverletzung und Tötung'''  liegt die Höchstgrenze  für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem<br />
: Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 € pro Jahr..
: Ereignis bei maximal XXX 600.000 oder einer Rente von XXX 36.000 € pro Jahr..
* bei '''Sachschäden''', an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei 300.000 € pro Schadenereignis. <br />
* bei '''Sachschäden''', an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei XXX 300.000 € pro Schadenereignis. <br />




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