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Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br /> | Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br /> | ||
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX 2017 von monatlich {{#var:3.2}}€ werden {{#var:3.5}} % einbehalten. Kinderlose zahlen XXX % . | '''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX 2017 von monatlich {{#var:3.2}}€ werden {{#var:3.5}} % einbehalten. Kinderlose zahlen XXX % . |