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* die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen | * die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen | ||
* das Pflegetagegeld wird geleistet | * das Pflegetagegeld wird geleistet | ||
für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz | |||
bei Pflegegrad V bzw. Pflegestufe III in Höhe von mind. 600 € | * für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz | ||
die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überstiegen werden | * bei Pflegegrad V bzw. Pflegestufe III in Höhe von mind. 600 € | ||
als Geldleistung und nicht als Sachleistung | * die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überstiegen werden | ||
ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer | * als Geldleistung und nicht als Sachleistung | ||
* ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer | |||
* die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben. | * die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben. | ||
* Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht | * Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht |