Anonym

Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person<br />


Das Bezugsrecht (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer bestimmt.
Das Bezugsrecht (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer bestimmt.
45.224

Bearbeitungen